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HEIZKOSTENZUSCHUSS - Das Land Niederösterreich und die Gemeinde Leitzersdorf gewähren einen Heizkostenzuschuss

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

heizen

Für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern wird vom Land Niederösterreich ein einmaliger Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- und zusätzlich eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,-- für die Heizperiode 2023/2024 gewährt.

Die Gemeinde Leitzersdorf gewährt für die Heizperiode 2023/24 ebenfalls einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 100,-- für alle sozial Bedürftigen. Förderungswürdig für den Heizkostenzuschuss der Gemeinde Leitzersdorf sind Personen, die in Leitzersdorf ihren Hauptwohnsitz haben und deren Einkünfte nicht die Einkommenshöchstgrenze überschreiten. Weiters Personen, die in Leitzersdorf ihren Hauptwohnsitz haben und deren Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten, sofern sie einen eigenen Haushalt führen. 

Nähere Auskünfte sowie das Antragsformular dazu erhalten Sie am Gemeindeamt Leitzersdorf.

Anträge können bis spätestens 31. März 2024 (einlangend) am Gemeindeamt eingebracht werden.

NÖ_Heizkostenzuschuss_2023_24_Richtlinien_inkl._DSGVO.pdf herunterladen (0.14 MB)

Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2023_2024.pdf herunterladen (0.11 MB)

Erläuterungen_HKZ_2023_neu.pdf herunterladen (0.13 MB)

03.01.2024