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Musikschulförderung

Den Musikschülern im Pflichtschulalter wird ein monatlicher Förderbeitrag von EUR 8,-- pro Schuljahr (10 Monate), für jedes erlernte Instrument, bis auf weiteres gewährt:

Anspruchsberechtigt sind Pflichtschüler, die im Schuljahr den Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet haben.

Beginnt der Schüler den Unterricht während des Schuljahres, besteht Anspruch auf aliquoten Teil der Förderung.

Es ist unerheblich welche Unterreichtszeit in Anspruch genommen wird.

Für die Gewährung des Förderbeitrages ist die Vorlage des Abschlußzeugnisses des jeweiligen Schuljahres erforderlich.

Der Antrag ist bis 31.12. jeden Jahres vom Erziehungsberechtigten im Gemeindeamt zu stellen.