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Stellplatz-Ausgleichsabgabe

Zuständig

VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Leitzersdorf aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Dezember 2015 über die Einhebung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe gemäß § 41 Abs. 3 NÖ Bauordnung 2014, LGBl. 8200 idgF

§ 1

Die Stellplatz-Ausgleichsabgabe für einen Stellplatz für Kraftfahrzeuge wird aufgrund der durchschnittlichen Grundbeschaffungs- und Baukosten für einen Abstellplatz von 30 m² Nutzfläche für das gesamte Gemeindegebiet von Leitzersdorf mit € 4.500,-- (in Worten: EURO viertausendfünfhundert) festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.