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Allgemeiner Sachkundenachweis für Hundehalter

Hund

Seit 1.6.2023 gilt in Niederösterreich das neue Hundehaltegesetz. Demnach hat jede Person, die ab diesem Zeitpunkt einen Hund bei der Gemeinde anmeldet gleichzeitig den Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde vorzulegen. (Anmerkung: Wenn dieser Nachweis nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden kann ist er binnen 6 Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde nachzubringen.)

Kurstermine:   

Samstag, 17.1.2026, 16:00 Uhr

Samstag, 28.3.2026, 16:00 Uhr

Samstag, 20.6.2026, 16:00 Uhr

Samstag, 12.9.2026, 16:00 Uhr


Kursgebühr:   

75,-- Euro


Örtlichkeit:   

ÖGV Hundeschule Stockerau 

2000 Stockerau, Pragerstraße

Auffahrt zur Mülldeponie Fuchsenbühel


Anmeldung:   

Anmeldung unbedingt erforderlich (begrenzte Teilnehmerzahl!)

E-Mail: oegv@oegvstockerau.com

Josef Okenka, TelNr. 0676/63 75 626

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30.01.2026