Home > Bürgerservice > Aktuelles > Neuigkeiten

Feuerbrandsituation in NÖ, Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“ - Gesetzliche Regelung zur Verhinderung der Ausbreitung

Wappen

Wappen der Gemeinde Leitzersdorf ©Gemeinde Leitzersdorf

Allgemeines zur Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“:

Die Pflanzenseuche wird durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufen. Große wirtschaftliche Schäden – vor allem an Apfel- und Birnbäumen, (Streuobstbäume, Intensivobstbauflächen) sowie an bestimmten Ziergehölzen – alle aus der Familie der Rosengewächse – werden verursacht.

Feuerbrand ist eine gefährliche Pflanzenkrankheit, für Mensch und Tier besteht aber keine Gefahr!

Die leicht übertragbare Krankheit unterliegt der MELDEPFLICHT eines jeden Gemeindebürgers!!!

Gesetzliche Grundlagen zur Verhinderung der Ausbreitung:

Die NÖ Pflanzengesundheitsverordnung regelt die Maßnahmen zur Feststellung und Verhinderung der Ausbreitung und der Bekämpfung des Feuerbrandes.

Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für die Gemeinden angeführt:

• NÖ Pflanzengesundheitsverordnung § 2 Meldepflicht: 

Eigentümer, Fruchtnießer, Pächter und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken haben bereits den Verdacht des Auftretens des Schadorganismus unverzüglich dem Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin anzuzeigen. Dieser bzw. diese hat den Verdacht zu prüfen. Sollte sich der Verdacht erhärten (begründeter Verdacht), hat er bzw. sie (der Feuerbrand-Beauftragte der Gemeinde) den nächstgelegenen Feuerbrand-Sachverständigen sowie die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer unverzüglich davon zu informieren. Der Feuerbrand-Sachverständige klärt in der Folge den Verdacht ab → bei einem bestätigten Auftreten werden von diesem die Maßnahmen festgelegt.

• NÖ Pflanzengesundheitsverordnung § 4:

Wird das Vorhandensein des Schadorganismus bestätigt, legt die Bezirksverwaltungsbehörde zum Schutz der benachbarten Gebiete im Umkreis von bis zu 3 km um die Befallsstelle eine Befallszone fest.




Feuerbrand - Erklärung (114 KB) - .PDF

31.03.2026