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Geplante Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes der Gemeinde Leitzersdorf

Geplante Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Leitzersdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Leitzersdorf beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm für die KG´s Hatzenbach und Wiesen abzuändern und neu darzustellen.

Der Entwurf wird gemäß § 25 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 sechs Wochen, das ist in der Zeit 

von 22. Juli 2026 bis 2. September 2026,

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

Auflistung der beabsichtigten Änderungen ROP (99 KB) - .PDF

22.07.2026